Auf die Beschwerde des Antragstellers und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 12. August 2013 abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in C. für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Ihm wird aufgegeben, sich ab Dezember 2013 in monatlichen Raten von 45 € an den Kosten seiner Verfahrensführung zu beteiligen.
Die Rückzahlung der ratenweise noch nicht zurückgezahlten Verfahrenskosten in einem Einmalbetrag wird ihm hingegen bis zum 31. März 2014 gestundet.
I.
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