Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 11.12.2019 (Az.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren (§
Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§
Das Amtsgericht hat der Antragsgegnerin die von ihr begehrte Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt. Dies hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
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