Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Greifswald - Familiengericht - vom 20.06.2011, Az.:
Dem Antragsgegner wird für das erstinstanzliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwältin ..., Hamburg, bewilligt.
I.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht Greifswald den Antrag des Antragsgegners, ihm Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung im Ehescheidungsverfahren zu bewilligen, zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, der Antragsgegner habe die vom Gericht geforderte eidesstattliche Versicherung darüber, ob es sich um eine sogenannte Scheinehe handelt, nicht abgegeben.
Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragsgegners.
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