1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2016 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Juni 2016 teilweise abgeändert.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. B. erfolgt mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Prozesskosten der Kläger einen Einmalbetrag von 648,55 EUR zu zahlen hat.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|