I.
Der Antragsteller hat Scheidungsantrag gegen die Antragsgegnerin eingereicht, die gleichfalls den Antrag auf Ehescheidung gestellt hat. Ihr wurde dafür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. bewilligt. Unter dem 21.05.2007 hat der Rechtsanwalt beantragt, der Antragsgegnerin für die Folgesache nachehelicher Unterhalt ebenfalls Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung zu bewilligen.
Dazu hat er zur Armut und den Einkommensverhältnissen der Parteien vorgetragen und erklärt, dass die Antragsgegnerin trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit habe finden können und ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 550 EUR sich errechne.
Darauf hat das Amtsgericht bei dem Rechtsanwalt nachgefragt, für welchen Antrag Prozesskostenhilfe beantragt werde.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|