BezirksG Erfurt - Beschluß vom 22.06.1993
3 WF 32/93
Normen:
BGB § 1605 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 719

BezirksG Erfurt - Beschluß vom 22.06.1993 (3 WF 32/93) - DRsp Nr. 1994/14156

BezirksG Erfurt, Beschluß vom 22.06.1993 - Aktenzeichen 3 WF 32/93

DRsp Nr. 1994/14156

1. Es ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO, daß die Einkommen im Beitrittsgebiet schneller steigen als in den alten Bundesländern. 2. An die Glaubhaftmachung nach § 1605 Abs. 2 BGB sind deshalb im Beitrittsgebiet geringere Anforderungen zu stellen als im Gebiet der alten BRD.

Normenkette:

BGB § 1605 Abs. 2 ;

Hinweise:

Vergleiche hierzu auch den Aufsatz von Hans -Ulrich Mauer, "Kindesunterhalt im Beitrittsgebiet", abgedruckt in der FamRZ 1994, 337.

Fundstellen
FamRZ 1994, 719