Die Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner (Kläger) sind Eheleute; sie wurden für das Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Kläger waren alleinige Gesellschafter der V-GmbH (GmbH); am Stammkapital der GmbH von 50000 DM war der Kläger zu 80 v.H., die Klägerin zu 20 v.H. beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Kläger.
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