I. Sachverhalt:
Die Revisionskläger (Klägerin zu 2), die Klägerin zu 1 und die Beigeladene sind Erbinnen ihres verstorbenen Vaters, des Diplom-Ingenieurs H. Dieser hatte sich im Jahre 1976 mit einem Kollegen, dem Diplom-Ingenieur J., zu einer Sozietät zusammengeschlossen. In diesem Vertrag war bestimmt, daß J. die Sozietät nach dem Ausscheiden von H. übernehmen und diesem dafür eine monatliche Rente i.H. von 3.000 DM zahlen sollte. Die Rente war für die Dauer von 100 Monaten zu zahlen. Sollte H. vor Ablauf dieses Zeitraumes versterben, so sollte die Rente seinen Erben oder einer von ihm hierzu bestimmten Person zufließen.
Prozeßgeschichte
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