I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) machten in ihrer Einkommensteuererklärung für 1988 Unterstützungszahlungen an ihre geschiedene Tochter sowie deren zwei minderjährige Kinder in Höhe von 6 000 DM als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid jedoch lediglich einen auf die Tochter entfallenden Betrag von 2 000 DM; die beiden Enkelkinder ließ das FA unberücksichtigt, weil der Mutter hierfür Kinderfreibeträge zuständen.
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