Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit (fortgesetztem) sexuellen Mißbrauch einer Schutzbefohlenen und (fortgesetzter) versuchter sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Tatopfer war die am 7. August 1971 geborene Nebenklägerin und Stieftochter des Angeklagten.
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