Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und Führungsaufsicht angeordnet. Die auf die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten hat teilweise Erfolg.
1. Soweit der Angeklagte wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt worden ist, erweist sich die Revision als offensichtlich unbegründet im Sinne des §
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