Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in neun Fällen, begangen jeweils in Tateinheit mit gefählicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Mit seiner Revision rügt er die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
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