BGH - Urteil vom 04.05.1982 (1 StR 88/82) - DRsp Nr. 1996/21451
BGH, Urteil vom 04.05.1982 - Aktenzeichen 1 StR 88/82
DRsp Nr. 1996/21451
»Ein Mißbrauch der Abhängigkeit i.S. von § 174 Abs. 1 Nr. 2StGB liegt auch dann vor, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt. Beiden Teilen muß dabei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein.«