BGH - Urteil vom 09.11.1982 (1 StR 672/82) - DRsp Nr. 1996/21373
BGH, Urteil vom 09.11.1982 - Aktenzeichen 1 StR 672/82
DRsp Nr. 1996/21373
»Sexuelle Handlungen i.S. der §§ 184c, 176 StGB sind jedenfalls Verhaltensweisen, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis Sexualbezogenheit erkennen lassen; die Motive des Täters sind ohne rechtliche Bedeutung.«