Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. Seine mit der Verletzung des sachlichen Rechts begründete Revision hat Erfolg.
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