BGH - Urteil vom 20.01.1982 (2 StR 511/81) - DRsp Nr. 1996/21488
BGH, Urteil vom 20.01.1982 - Aktenzeichen 2 StR 511/81
DRsp Nr. 1996/21488
»Nimmt der Täter sexuelle Handlungen an einer ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertrauten Person unter Mißbrauch einer damit verbundenen Abhängigkeit vor, so ist auch dann, wenn das Tatopfer noch nicht 16 Jahre alt ist, § 174 Abs. 1 Nr. 2StGB anzuwenden.«