BGH - Urteil vom 20.01.1982
2 StR 555/81
Normen:
StGB § 177 Abs. 1 ;
Fundstellen:
StV 1982, 210
Vorinstanzen:
LG Darmstadt,

BGH - Urteil vom 20.01.1982 (2 StR 555/81) - DRsp Nr. 1996/20642

BGH, Urteil vom 20.01.1982 - Aktenzeichen 2 StR 555/81

DRsp Nr. 1996/20642

Das Verhalten des Täters unmittelbar nach der darf bei der Prüfung, ob der Angeklagte auch den inneren Tatbestand des § 177 StGB erfüllt hat, nicht außer Betracht bleiben.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 1 ;

Gründe:

Anklage und Eröffnungsbeschluß legen dem Angeklagten zur Last, im Januar 1979 die damals 20jährige Margarete St vergewaltigt zu haben. Die Strafkammer hat ihn von diesem Vorwurf freigesprochen. Sie stellt zwar fest, daß der Angeklagte bei der Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit der Frau Gewalt angewendet hat, konnte aber "nicht ausschließen", daß er "die Gegenwehr der Zeugin St nicht ernst nahm, weil er glaubte, die Zeugin ziere sich nur".

Gegen das freisprechende Urteil hat die Staatsanwalt Revision eingelegt. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat mit der Sachbeschwerde Erfolg. Die Beschwerdeführerin beanstandet mit Recht, daß die Beweiswürdigung der Strafkammer lückenhaft sei.