BGH - Urteil vom 27.04.1982
5 StR 27/82
Normen:
StGB § 181a Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 1982, 379

BGH - Urteil vom 27.04.1982 (5 StR 27/82) - DRsp Nr. 1996/21454

BGH, Urteil vom 27.04.1982 - Aktenzeichen 5 StR 27/82

DRsp Nr. 1996/21454

Die in § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB bezeichnete Überwachung der Prostituierten setzt keine Anweisungen voraus. Sie kann auch darin bestehen, daß der Täter die Einnahmen der Prostituierten kontrolliert. Eine solche Kontrolle dient seinem Vermögensvorteil, wenn sie ihm einen möglichst vollständigen Überblick über die Prostitutionseinnahmen verschaffen und damit eine wirkungsvolle Ausbeutung ermöglichen soll.

Normenkette:

StGB § 181a Abs. 1 ;
Fundstellen
NStZ 1982, 379