BGH - Urteil vom 27.04.1982 (5 StR 27/82) - DRsp Nr. 1996/21454
BGH, Urteil vom 27.04.1982 - Aktenzeichen 5 StR 27/82
DRsp Nr. 1996/21454
Die in § 181a Abs. 1 Nr. 2StGB bezeichnete Überwachung der Prostituierten setzt keine Anweisungen voraus. Sie kann auch darin bestehen, daß der Täter die Einnahmen der Prostituierten kontrolliert. Eine solche Kontrolle dient seinem Vermögensvorteil, wenn sie ihm einen möglichst vollständigen Überblick über die Prostitutionseinnahmen verschaffen und damit eine wirkungsvolle Ausbeutung ermöglichen soll.