Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der Angeklagte nachts in eine größere, einsam gelegene Hütte, in der ein älterer Mann und eine Frau zusammen schliefen, in der Absicht ein, mit der ihm fremden Frau geschlechtlich zu verkehren. Um dies zu erreichen, versetzte er dem neben der Frau liegenden Mann mit der stumpfen Seite eines Beiles, das er vor der Hütte gefunden und mit hineingenommen hatte, einen wuchtigen Schlag auf den Kopf und fügte ihm dadurch eine schwere Schädelverletzung zu. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und erschwertem Hausfriedensbruch zu einer Zuchthausstrafe verurteilt.
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