BGH - Urteil vom 30.03.1982
1 StR 5/82
Normen:
StGB § 177 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Konstanz,

BGH - Urteil vom 30.03.1982 (1 StR 5/82) - DRsp Nr. 1996/20644

BGH, Urteil vom 30.03.1982 - Aktenzeichen 1 StR 5/82

DRsp Nr. 1996/20644

Eine nur geringfügige Gewaltanwendung zwingt nicht zu dem tatsächlichen Schluß, der Täter habe eine verbale Zurückweisung durch Gewalt überwinden wollen.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Förderung sexueller Handlungen einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen. Die vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Revision der Staatsanwaltschaft, die das Urteil mit der Sachrüge angreift, soweit Freispruch erfolgt ist, hat keinen Erfolg.