BGH - Urteil vom 30.06.1987 (4 StR 267/87) - DRsp Nr. 1992/3025
BGH, Urteil vom 30.06.1987 - Aktenzeichen 4 StR 267/87
DRsp Nr. 1992/3025
a-b. Abgrenzungskriterien für die Strafbarkeit der Prostitutionsförderung in betriebsartig ausgestalteten Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2) (b) im Falle eines als bordellartiger Betrieb organisierten Sauna-Clubs.
Normenkette:
StGB § 180 a Abs.1 Nr.2;
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