OLG Koblenz - Beschluss vom 04.01.2007
11 WF 1200/06
Normen:
BGB § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1330
FuR 2007, 134
NJW 2007, 1146
OLGReport-Koblenz 2007, 240
Vorinstanzen:
AG Andernach, vom 20.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 448/06

Billigkeitsabwägung im Rahmen der Bemessung des nachehelichen Lebensunterhaltes nach § 1581 BGB

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2007 - Aktenzeichen 11 WF 1200/06

DRsp Nr. 2007/1871

Billigkeitsabwägung im Rahmen der Bemessung des nachehelichen Lebensunterhaltes nach § 1581 BGB

»Die Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1581 BGB kann dazu führen, dass dem Unterhaltspflichtigen nur der notwendige Selbstbehalt verbleibt, wenn dies den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 I Satz 1 BGB) entspricht.«

Normenkette:

BGB § 1581 ;

Entscheidungsgründe:

Es wird zunächst auf den ausführlich begründeten Beschluss des Amtsgerichts vom 20.11.2006 und auf den Nichtabhilfebeschluss vom 12.12.2006 Bezug genommen.

Der Kläger ist der Auffassung, dass sich aus dem Urteil des BGH, FamRZ 2006, 683 ff. eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Selbstbehalts gegenüber einem Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ableiten lasse, die im hier zu entscheidenden Fall zu einer Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengerichts - Andernach vom 20.1.1998 - 7 F 182/97 - führen müsse. Diese Auffassung ist nicht zutreffend.