BGH, Beschluß vom 10.11.1993 - Aktenzeichen XII ARZ 29/93
DRsp Nr. 1995/6901
Bindung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Selbst wenn eine Verweisung fehlerhaft ist, ist sie rechtswirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Verweisung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs an die Parteien ausgesprochen wurde, oder wenn sie jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist.