BGH - Beschluß vom 10.11.1993
XII ARZ 29/93
Normen:
ZPO § 642, § 642a Abs. 4, § 281 Abs. 2 S. 5;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 281 Nr. 11
EzFamR aktuell 1994, 87

Bindung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

BGH, Beschluß vom 10.11.1993 - Aktenzeichen XII ARZ 29/93

DRsp Nr. 1995/6901

Bindung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

Selbst wenn eine Verweisung fehlerhaft ist, ist sie rechtswirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Verweisung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs an die Parteien ausgesprochen wurde, oder wenn sie jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist.

Normenkette:

ZPO § 642, § 642a Abs. 4, § 281 Abs. 2 S. 5;

Gründe: