BPatG - 13.05.1988 (4 W (pat) 29/87) - DRsp Nr. 1992/6644
BPatG, vom 13.05.1988 - Aktenzeichen 4 W (pat) 29/87
DRsp Nr. 1992/6644
a. Erben (Miterben) eines Patentinhabers sind Ä auch ohne vorherige Eintragung in die Patentrolle Ä zur Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die vom Erblasser versäumte Frist zur Zahlung einer Patentjahresgebühr befugt.
Normenkette:
BGB §§ 1922, 2038 ;
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