BVerwG - 05.05.1988 (5 C 112.81) - DRsp Nr. 1994/6711
BVerwG, vom 05.05.1988 - Aktenzeichen 5 C 112.81
DRsp Nr. 1994/6711
Von der für die Gewährung für die Sozialhilfe vorausgesetzten Hilfsbedürftigkeit eines nichtehelichen Kindes und seiner Mutter ist nicht bereits dann auszugehen, wenn die Kindsmutter die Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes allein unter Berufung auf Intim- und Privatsphäre nicht geltend macht, ohne zumindest auch Angaben über eine mögliche beachtliche und anerkennenswerte Konfliktlage zu machen.