OVG Niedersachsen, vom 21.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 1228/93
BVerwG - Beschluß vom 14.01.2002 (5 B 55.01) - DRsp Nr. 2002/14207
BVerwG, Beschluß vom 14.01.2002 - Aktenzeichen 5 B 55.01 - Aktenzeichen 5 C 3.02
DRsp Nr. 2002/14207
Gründe:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist unter dem Gesichtspunkt der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2VwGO) zuzulassen.
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