Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. September 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 17. August 2006 - 23 F 23059/06 - wird für den Zeitraum nach dem 15. Februar 2007 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte der Klägerin folgende Unterhaltsbeiträge zu zahlen hat:
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