I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Regensburg vom 04.11.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Antragstellerin betreibt die Aufhebung der am 01.09.2007 zwischen den Antragsgegnern in R., Dänemark, geschlossenen Ehe. Der Antragsgegner zu 1) besitzt die irakische Staatsangehörigkeit; sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Die Antragsgegnerin zu 2) hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|