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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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1990
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main vom 30.05.1990
4 UF 183/89
Normen:
BGB
§
1578
Abs.3;
Fundstellen:
DRsp I(166)215c
FamRZ 1990, 1363
OLG Frankfurt/Main - 30.05.1990 (4 UF 183/89) - DRsp Nr. 1992/8205
OLG Frankfurt/Main,
vom 30.05.1990
- Aktenzeichen 4 UF 183/89
DRsp Nr. 1992/8205
Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt (§
1578
Abs.
3
BGB
) kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr geltendgemacht werden.
Normenkette:
BGB
§
1578
Abs.3;
Fundstellen
DRsp I(166)215c
FamRZ 1990, 1363
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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