OLG Zweibrücken - Urteil vom 26.11.1992 (5 UF 13/92) - DRsp Nr. 1995/6524
OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.11.1992 - Aktenzeichen 5 UF 13/92
DRsp Nr. 1995/6524
Der Grundsatz, daß im Arrestverfahren wegen dessen besonderen Eil- und Sicherungscharakters das Berufungsgericht nicht gem. §§ 538, 539ZPO das Urteil des Erstgerichts aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an diese zurückverweisen darf (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1978, 116) gilt nicht , wenn das angefochtene Urteil lediglich einen zuvor erlassenen Arrestbeschluß bestätigt oder den Einspruch gegen ein entsprechendes Versäumnisurteil verworfen hat.