SchlHOLG - Beschluß vom 15.06.1994 (8 UF 51/90) - DRsp Nr. 1997/1535
SchlHOLG, Beschluß vom 15.06.1994 - Aktenzeichen 8 UF 51/90
DRsp Nr. 1997/1535
Die Anwartschaften bei der Apothekerversorgung Schleswig-Holstein steigen sowohl im Anwartschaftsstadium als auch im Leistungsstadium in gleicher oder nahezu gleicher Weise wie die Anwartschaften und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung. Sie sind daher volldynamisch.