OLG Zweibrücken - Beschluß vom 29.09.1992 (5 SA 19/92) - DRsp Nr. 1995/6516
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29.09.1992 - Aktenzeichen 5 SA 19/92
DRsp Nr. 1995/6516
»Die richterliche Ermahnung einer Prozeßpartei zur Wahrheit ist auch dann kein Befangenheitsgrund, wenn der Richter zugleich Zweifel an der Glaubwürdigkeit äußert und die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ankündigt.«