OLG Hamburg - Urteil vom 19.06.1992
14 U 122/91
Normen:
BGB § 1600o Abs. 1 BGB ;
Fundstellen:
DAVorm 1992, 968

OLG Hamburg - Urteil vom 19.06.1992 (14 U 122/91) - DRsp Nr. 1997/1449

OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.1992 - Aktenzeichen 14 U 122/91

DRsp Nr. 1997/1449

Die unter Einbeziehung aller Gutachten ermittelte biostatistische Ausschlußwahrscheinlichkeit von 99,99996 % bedeutet der Sache nach, daß der darauf gestützte Schluß auf einen nicht ausgeschlossenen Mann als Vater sich durchschnittlich nur in einem von über 1,5 Mio. Fällen als falsch erweisen würde. Diese Aussage gilt unbeschadet der Frage, wie viele Männer im Einzelfall als Vater in Betracht kommen, denn bei der Ausschlußwahrscheinlichkeit spiet die sog. "a-priori-Wahrscheinlichkeit" keine Rolle. Selbst wenn man mit Rücksicht auf die Prostitution der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit vorsichtshalber mit einer irreal niedrigen "a-priori-Wahrscheinlichkeit" von nur 0,1 rechnet, bliebe der Wert mit 99,99975 % klar im Bereich einer überzeugungstragenden Größenordnung.

Normenkette:

BGB § 1600o Abs. 1 BGB ;
Fundstellen
DAVorm 1992, 968