FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.09.2008
14 K 2114/05 B
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Wohnsitzes einer Familie aus familiären Gründen und Weiterarbeit eines Ehegatten am bisherigen Wohnort für den bisherigen Arbeitgeber

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 14 K 2114/05 B

DRsp Nr. 2008/21178

Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Wohnsitzes einer Familie aus familiären Gründen und Weiterarbeit eines Ehegatten am bisherigen Wohnort für den bisherigen Arbeitgeber

1. Arbeiten Ehegatten zunächst am selben Ort und verlegen sie den Familienwohnsitz nunmehr an den weit entfernten Wohnort der Eltern beider Ehegatten, um die Eltern unterstützen zu können, so sind der Umzug sowie die Begründung einer doppelten Haushaltsführung nicht "beruflich", sondern privat veranlasst. 2. Findet in diesem Fall nur ein Ehegatte am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle und arbeitet der andere Ehegatte weiter am bisherigen Wohnort für seinen bisherigen Arbeitgeber, so kann andere Ehegatte auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG keine Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung geltend machen; das gilt auch dann, wenn er beim Arbeitgeber intern die Stelle wechselt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten wegen Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung.