Die gemäß §§ 629 a Abs. 2 in Verbindung mit §
1.
Nach Auskunft der Beteiligten zu 2. hat die Antragstellerin auf die Ehezeit i. S. d. § 1587 Abs. 2 BGB - dies ist die Zeit vom 01.07.1999 bis zum 30.06.2006 - entfallende monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 421,45 EUR erworben.
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