Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen-Blumenthal vom 17.7.2018 dahingehen abgeändert, dass er in Ziffer II. des Tenors am Ende um folgenden Ausspruch ergänzt wird:
Ferner wird im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. [...]) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0357 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto [...] bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, bezogen auf den 31.1.2018, übertragen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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