Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 5. Mai 2010 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wilhelmshaven geändert und im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer II des Tenors) wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der D... R... O... (Versicherungskonto Nr. ...) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 22,6281 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. ... bei der D... R... O..., bezogen auf den 30. September 2009 als Ende der Ehezeit, übertragen.
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