1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20. November 2012, Az.:
2. Der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Beschwerdewert wird auf 1.000,-- € festgesetzt.
4. Der Antragsgegnerin wird Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz ohne Zahlungsverpflichtung unter Beiordnung von Rechtsanwältin N. zu ihrer Vertretung bewilligt.
I.
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