Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Saulgau vom 21.01.2020 in Ziffer 2 - 5. Absatz - wie folgt
abgeändert:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, ab Rechtskraft dieser Entscheidung und befristet bis zum 30.06.2021 an den Antragsteller eine Ausgleichsrente in Höhe von monatlich 226,63 € - fällig jeweils monatlich im Voraus - zu bezahlen.
b. 2. 3. 4.
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