I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1.) (AG) und des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wolfsburg vom 23. August 2010 zu Ziffern 2.2 und 2.4 des Tenors (Ausgleich der Grundrente und der Beteiligungsrente II) abgeändert:
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