1. Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 15. Dezember 2014 - Az.:
Der Ausgleich der Anrechte des Antragstellers bei dem Versorgungsträger Al...-AG, Versicherungsnummer ..., wird ausgeschlossen.
Der Ausgleich der Anrechte des Antragstellers bei dem Versorgungsträger Al... -AG, Versicherungsnummer ..., wird ausgeschlossen.
Im Übrigen verbleibt es bei den durch das Amtsgericht getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich unter Ziffer II. des Tenors (dort Absätze 1 bis 5 und Absätze 8 bis 11).
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