Auf die Beschwerden der A. und der B.- AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 03.05.2022 zu b. abgeändert und insoweit wie folgt durch folgende Absätze neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A. (Vers. Nr. 00 000000 E 000) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 11,8146 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 00 000000 B 000 bei der C., bezogen auf den 31.10.2021, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A. (Vers. Nr. 00 000000 E 000) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,7224 Entgeltpunkten für langjährige Versicherung auf das vorhandene Konto 00 000000 B 000 bei der C., bezogen auf den 31.10.2021, übertragen.
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