AG Ludwigsburg, vom 23.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 750/06
Durchführung des Versorgungsausgleichs zwischen türkischen Ehegatten - langer Zeitraum der Trennung; nicht anerkennungsfähige ausländische Ehescheidung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.10.2007 - Aktenzeichen 7 UF 65/07
DRsp Nr. 2007/22751
Durchführung des Versorgungsausgleichs zwischen türkischen Ehegatten - langer Zeitraum der Trennung; nicht anerkennungsfähige ausländische Ehescheidung
»1. Der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Artikel 17 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1EGBGB steht auch eine sehr lange Trennungszeit der Ehegatten nicht entgegen, wenn der Ausgleichsberechtigte in einem erheblichen Zeitraum noch minderjährige gemeinsame Kinder betreut und versorgt hat.2. Eine nicht anerkennungsfähige ausländische Ehescheidung ist nicht geeignet, die Ehezeit des Versorgungsausgleichs im Sinne des § 1587 Abs. 2BGB zu modifizieren. Maßgeblich ist die gesetzliche Ehezeit, deren Ende sich aus der Zustellung des Scheidungsantrags im inländischen Scheidungsverfahren ergibt.«