Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek, Familiengericht, vom 17.12.2009 (Geschäftsnummer
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Gegen dieses Urteil wird die Revision zugelassen.
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