I.
Der Antragsteller begehrt Aufhebung, hilfsweise Scheidung, der am ... 2006 mit der Antragsgegnerin geschlossenen Ehe.
Der Antragsteller wurde am ... 1927 geboren, die Antragsgegnerin am ... 1939.
Der Aufhebungs- bzw. Scheidungsantrag ist der Antragsgegnerin am 15.8.2006 zugestellt worden.
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien aufgehoben. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf dieses Urteil Bezug genommen.
Gegen diese Entscheidung wendet sich die Antragsgegnerin mit der Berufung. Sie trägt vor:
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