OLG Saarbrücken - Beschluss vom 24.05.2007
6 UF 106/06
Normen:
BGB § 1303 Abs. 2 ; BGB § 1303 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 275
NJW-RR 2007, 1302
OLGReport-Saarbrücken 2007, 700
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 300/06

Eheschließung einer 16-jährigen: Keine Befreiung vom Volljährigkeitserfordernis bei fehlender Ehereife

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 6 UF 106/06

DRsp Nr. 2007/15234

Eheschließung einer 16-jährigen: Keine Befreiung vom Volljährigkeitserfordernis bei fehlender Ehereife

Eheschließung einer 16-Jährigen - keine Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei fehlender persönlicher Reife, die Tragweite des Heiratsentschlusses zu erfassen

Normenkette:

BGB § 1303 Abs. 2 ; BGB § 1303 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die derzeit sechzehn Jahre alte Antragstellerin ist aus der Ehe der Beteiligten zu 1) hervorgegangen. Die Antragstellerin besucht die zehnte Klasse der Erweiterten Realschule in und wohnt im Haushalt der Eltern. Die Antragstellerin ist in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie besitzt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Die Beteiligten zu 1) sind türkische Staatsangehörige.