OLG Koblenz - Beschluss vom 04.07.2007
13 UF 48/07
Normen:
BGB § 1587a Abs. 3, 4 ; VAHRG;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1745
Vorinstanzen:
AG Lahnstein, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 332/06

Einbeziehung einer Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den Versorgungsausgleich

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - Aktenzeichen 13 UF 48/07

DRsp Nr. 2008/23699

Einbeziehung einer Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den Versorgungsausgleich

1. Die betriebliche Altersversorgung der Gemeindekassen und Gemeindeverbände ist ebenso wie die der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Anwartschaftsstadium als statisch und im Stadium als dynamisch anzusehen.2. Ist der Versorgungsfall nach dem Ende der Ehezeit eingetreten, wird einer Rente also zur Zeit der Entscheidung bereits gezahlt, so hat eine Kürzung durch Umrechnung auf den Barwert zum Ehezeitende zu erfolgen.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 3, 4 ; VAHRG;

Gründe: