AG Hannover, vom 23.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 612 F 687/04
Einbeziehung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich
OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2007 - Aktenzeichen 10 UF 83/07
DRsp Nr. 2008/22171
Einbeziehung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich
»Ein Anrecht auf Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist ohne Umwertung in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn die Rente erst nach Ehezeitende begonnen hat, innerhalb des nach Ehezeitende liegenden restlichen Anwartschaftszeitraums aber auch die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angepasst worden sind.«