OLG Oldenburg - Beschluss vom 25.05.2000
12 UF 196/99
Normen:
BGB § 1587a ;
Vorinstanzen:
AG Papenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 317/98

Einbeziehung von niederländischen Pensionsansprüchen in den Versorgungsausgleich

OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 12 UF 196/99

DRsp Nr. 2002/6826

Einbeziehung von niederländischen Pensionsansprüchen in den Versorgungsausgleich

»Niederländische Pensionsansprüche sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.«

Normenkette:

BGB § 1587a ;

Gründe:

Der am ... geborene Antragsteller und die am ... geborene Antragsgegnerin haben am ... geheiratet. Der Ehescheidungsantrag ist am 22. Dezember 1998 zugestellt worden. Aus der Ehe sind zwei bereits volljährige Kinder hervorgegangen.

Der Antragsteller hat in der Ehezeit Rentenanwartschaften bei der Landesversicherungsanstalt H... in Höhe von 1.499,25 DM monatlich erworben. Darüber hinaus verfügt er aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes über eine unverfallbare Anwartschaft auf Versicherungsrente mit einem Ehezeitanteil von 515,23 DM. Die Antragsgegnerin hat in der Ehe bei der Versicherungsanstalt W... eine Rentenanwartschaft in Höhe von 288,72 DM monatlich erworben. Ferner hat sie in den Niederlanden noch einen in der Ehezeit erworbenen Anspruch auf AOWPension in Höhe von monatlich 34,60 hfl.