OLG Nürnberg - Beschluß vom 14.10.1992 (4 WF 2986/92) - DRsp Nr. 1994/12957
OLG Nürnberg, Beschluß vom 14.10.1992 - Aktenzeichen 4 WF 2986/92
DRsp Nr. 1994/12957
Eine Rentensteigerung um 7,7% rechtfertigt auch dann keine Abänderung der Prozeßkostenhilfeentscheidung nach § 120 Abs. 4ZPO, wenn der Betroffene nunmehr mietfrei im eigenen Haus wohnt, dafür aber die im Zusammenhang mit dieser Nutzung anfallenden Aufwendungen trägt.